Steuerberatung

privat und betrieblich

Wir sorgen dafür, dass Sie alle steuerlichen Vorteile genießen, die Ihnen zustehen. Wir optimieren Ihre Steuerzahlungen unter Berücksichtigung sämtlicher Regelungen und Minderungsmöglichkeiten. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine ausführliche Beratung und eine konsequente gemeinsame Planung, um dafür zu sorgen, dass Sie bestmöglich profitieren.

Schenken und Erben

Schenkungen können im Unternehmensumfeld, wie auch im privaten Bereich erfolgen. Hierbei kann es sich um Übergaben in der Land- und Forstwirtschaft, wie z.B. eine Hofübergabe, als auch um eine Übergabe von Anteilen einer Gesellschaft bzw. eines Unternehmens handeln. Im Privaten ist das Thema für Immobilien eine interessante Alternative, um den Nachlass zu Lebzeiten steuerlich günstig zu gestalten.

Kommt es zum Erbfall, ist der materielle Zugewinn erst einmal positiv. Werden die Freibeträge aber überschritten, wird Erbschaftsteuer fällig. Je nach Ihrer persönlichen Situation beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie bei der Erbschaftsteuererklärung. 

Bei einer Schenkung oder Erbschaft greifen schenkung- oder erbschaftsteuerliche Faktoren. Persönliche Freibeträge sind unterschiedlich hoch, abhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis zu der schenkenden oder vererbenden Person. Ehepartner*innen genießen bei einer Vermögensübertragung einen steuerlichen Freibetrag von 500 000 €, Kinder pro Elternteil 400 000 €, Enkel je Großelternteil 200 000 €. Diese Übertragungen können in einem Abstand von zehn Jahren erfolgen, da sich dann der Freibetrag für Schenkungen erneuert, was eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll macht. Die jeweiligen Abgaben hängen von der Art und dem Wert der Firma oder des Gegenstands der Schenkung, der Übertragung, persönlichen Freibeträgen und anderen Faktoren ab. Diese sind unter Umständen undurchsichtig und für Laien schwer verständlich - mit uns an Ihrer Seite ist das alles aber kein Problem.

Wir beraten Sie ausführlich und sorgen dafür, dass Ihre Schenkung oder Erbschaft ordnungsgemäß abläuft und Sie Steuerfallen geschickt vermeiden.

Beratung bei der Existenzgründung

Ob selbständige Person, Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft - wir stehen Ihnen vor, während und nach Ihrer Existenzgründung beratend und exekutiv zur Seite. Wir unterstützen Sie konzeptionell in den unterschiedlichen Phasen der Gründung und legen mit Ihnen im Voraus fest, wie Sie Ihre Unterlagen unkompliziert organisieren können und was steuerrechtlich in Zukunft auf Sie zukommen wird. Zudem geben wir Ihnen nützliche Tipps zur Unternehmensentwicklung. Während der ersten Jahre Ihrer Existenzgründung begleiten wir Sie sehr eng. Eine enge Betreuung ist in der ersten Zeit wichtig, damit unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig erkannt und diesen entgegengewirkt werden kann. Manche Steuern sind von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängig.

Wir beraten Sie ausführlich zur Umsatzsteuer und Einkommensteuer, sowie verschiedenen Regelungen, um Ihre Existenzgründung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Unternehmensnachfolge

Wir beraten und unterstützen Sie sowohl bei Ihrem Unternehmenskauf oder -verkauf, wie auch bei der Übergabe Ihrer Firma an die nächste Generation. Eine Unternehmensnachfolge bedarf immer einer sorgfältigen Planung und einer steuerrechtlichen Strategie und sollte so früh wie möglich geregelt werden. Die Nachfolge verlangt nach der Berücksichtigung verschiedenster Faktoren, wie beispielsweise die Bewahrung einer Kontinuität innerhalb des Unternehmens, die wirtschaftliche Absicherung und die Minimierung steuerlicher Hürden, wie zum Beispiel die der Ertragsteuerbelastung.

 

Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Firmenabgabe oder Schenkung

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