Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Für Sie optimiert

Den rechnerischen Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres bildet der Jahresabschluss. Er gibt Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und ist damit eine gute Grundlage für die Geschäftsentwicklung. Je nach Unternehmensform müssen beim Jahresabschluss verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, die zum Teil sehr komplex und somit für Laien schwer verständlich sein können.

Damit Ihr Alltag sich um wichtigere Themen dreht und Ihre Aufmerksamkeit sich bedeutenderen Dingen in Ihrem Unternehmen widmen kann, kümmern wir uns um den handels- und steuerrechtlichen Abschluss des Vorjahres. Entsprechend Ihren Planungen für die kommenden Jahre optimieren wir das steuerliche Ergebnis im Rahmen der Vorgaben für Sie.

Auch als Privatperson kommt jedes Jahr eine Steuererklärung auf Sie zu. Diese kann, je nach Ihrer Einkommensstruktur, etwas komplizierter und aufwendiger sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung, Kontrolle und bei eventuellen Korrekturen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung und nutzen dabei alle Steuervorteile für Sie aus. 

Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht

Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht ist bei uns in sicheren Händen. Wie ein handelsrechtlicher Jahresabschluss aussehen muss, ist gesetzlich genau definiert. Jedes Unternehmen ist zu einer Jahresbilanz verpflichtet. Je nach Unternehmensgröße muss hier zwischen Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung unterschieden werden. Die steuerliche Gewinnermittlung dient als Basis für die Steuererklärung. 

Grundlage eines Jahresabschlusses ist eine ordentlich geführte Buchhaltung und eine gute Zusammenarbeit zwischen Steuerkanzlei und Mandant*in. Mit unserer modernen Softwarelösung können Sie Ihre Belege jederzeit hochladen und wir kümmern uns um die korrekte Übermittlung an das Finanzamt.

Erstellung von Einnahmenüberschuss-
rechnungen (EÜR)


für Einzelunternehmer, Freiberufliche, Landwirte und Personengesellschaften

Ihre Einnahmenüberschussrechnungen erledigen von nun an wir! Gewerbetreibende oder Freiberufler*innen, die nicht zu einer Buchführung und einer Bilanz verpflichtet sind, können eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Wovon Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt zum einen von der Unternehmensform, zum anderen von den erzielten Umsätzen und dem Gewinn ab. Die Einnahmenüberschussrechnung dient der Ermittlung der Gewinne bei der einfachen Buchhaltung (im Gegensatz zur doppelten Buchführung), was bedeutet, dass lediglich Einnahmen und Ausgaben von dem Geschäftskonto ausgewertet werden, weshalb auch oft von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesprochen wird. 

 

Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Wir erstellen Ihre Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Sie. Bei Personengesellschaften bilden die Sonder- und Ergänzungsbilanzen einen Teil des Jahresabschlusses und müssen für jeden Mitunternehmer einzeln erstellt werden. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. Die Ergänzungsbilanz erfasst für jeden Mitunternehmer Wertkorrekturen und sind beispielsweise bei einem Gesellschafterwechsel, neuen Eintritt, Einbringung eines Betriebs, Anteils, Vermögens einer Kapitalgesellschaft oder einzelner Wirtschaftsgüter in die Personengesellschaft, oder Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen fällig. 

Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen

Alle steuerpflichtigen Personen müssen jedes Jahr zu einem bestimmten Stichtag ihre Einkommensteuererklärung an das Finanzamt abgeben. Dabei gilt es zu beachten, dass sich im Laufe der Zeit immer wieder Gesetze ändern und Neuerungen dazukommen. Damit Sie den Überblick behalten und Ihre Steuervorteile nutzen können, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen. Wichtige Faktoren für eine Minderung Ihrer Steuerlast sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Freibeträge. Hierzu gehören zum Beispiel Kosten für Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Altersvorsorgebeiträge, häusliches Arbeitszimmer uvm. . Bei Vermietung einer Immobilie können wir mit Ihnen die entstandenen Aufwendungen besprechen, die zur Reduzierung des Steuersatzes für Mieteinnahmen beitragen.
Gerne übernehmen wir die Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt und prüfen bzw. berichtigen Ihren Steuerbescheid nach Erhalt.

Sorgenfrei ins neue Jahr starten!

Dürfen wir Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen übernehmen?

Kein Problem! Füllen Sie einfach online schnell und unkompliziert unser Kontaktformular aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden! Oder rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihr Anliegen persönlich.

 

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